Flächennutzungsplan 

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der kommunal beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er stellt damit ein wesentliches planungsrechtliches Instrument zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung dar.

Seine planungsrechtliche Bedeutung wurde in den letzten Jahren insbesondere durch seine Steuerungsmöglichkeit im Gebiet der Außenbereichsnutzung verdeutlicht. Im Zuge der bundes- und landespolitisch angestoßenen Energiewende erhöhte sich der Bedarf an Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien, die im Grundsatz nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich zulässig sind. Der Flächennutzungsplan als städtebauliche Gesamtkonzeption steuert die räumliche Lage für Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der raumordnerischen Zielvorgaben, der gemeindlichen Siedlungsentwicklung sowie der Belange von Freiraumnutzung und Naherholung, Verkehr und Infrastruktur, Naturschutz und Landschaftspflege, Denkmalschutz, Wasser- und Bodenschutz.

Unsere planerische Tätigkeit stützt sich bei der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen nicht nur auf die langjährige Arbeit in diesem Bereich, sondern greift gleichermaßen auf eine fundierte Ortskenntnis, weitreichende Erfahrungen im Bereich der Regionalplanung sowie auf unsere Arbeit im Bereich der Planung und Genehmigung von Wind- und Solaranlagen zurück.