Bebauungsplan 

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sind bauliche Vorhaben nicht den §§ 34 oder 35 BauGB zuzuordnen, ist für die Vorhabenumsetzung ein Bebauungsplan erforderlich, den die Gemeinde in eigener Regie aufstellt und nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Veröffentlichungsschritte sowie nach Fassung der erforderlichen Beschlüsse gemeindlicher Gremien zur Rechtskraft bringt.

Die Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert erstellt Bebauungspläne im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber. In enger Abstimmung mit dem Auftraggeber wird die Planung ausgearbeitet und behördlich abgestimmt, um Verfahrensverzögerungen weitestgehend vermeiden zu können. Neben der fachlich-inhaltlichen Arbeit steht die Verfahrensdurchführung im Vordergrund, die die Durchführung der Beteiligungsschritte nach den §§ 3(1), 4(1), 3(2) und 4(2) BauGB wie auch die Erarbeitung von Beschlussvorlagen, -Empfehlungen sowie von Bekanntmachungstexten beinhaltet.

Die nach § 2(4) BauGB i.V.m. § 1(6)7 BauGB gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung mit integrierter Grünordnungsplanung ist bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren gleichermaßen Bestandteil unseres Angebotsspektrums.

Werden im Zuge der Planbearbeitung gesonderte Untersuchungen wie Schallgutachten, Bodengutachten, Hydrogeologische Gutachten, Verkehrsgutachten o.a. erforderlich, ziehen wir nach Abstimmung mit dem Auftraggeber externe Gutachter hinzu. Unsere Auftraggeber können hierbei von unserem seit vielen Jahren erfolgreich  bestehenden Netzwerk fachübergreifend zusammenarbeitender Gutachter und Fachbüros profitieren.